Seit einem Jahr dürfen EU-weit keine Kosmetika mehr verkauft werden, die im Tierversuch getestet wurden. Zum gleichen Stichtag wurden auch Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Trotz des politischen Teilerfolgs sieht die bundesweite Ärztevereinigung noch immer große Mängel, da das Verbot langfristig Ausnahmen für besonders belastende Giftigkeitstests zulasse.
Das am 11. März 2009 rechtskräftig gewordene EU-weite Vermarktungsverbot für Kosmetika, sowie das Verbot der Tierversuche für kosmetischen Inhaltsstoffe, ist nach Ansicht der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche ein bedeutender Schritt, reiche aber bei weitem nicht aus, um ein wirkungsvolles Tierversuchsverbot zu erreichen. Denn Versuche zur Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit sowie zur Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz seien noch bis mindestens 2013 erlaubt. Die Kosmetikrichtlinie* räumt sogar über dieses Datum hinaus ein weiteres langfristiges Aufschieben des Verbots dieser laut Ärzteverein besonders qualvollen Giftigkeitsprüfungen ein.














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